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Das Baukindergeld ist beschlossen!

12. Oktober 2018 Geschrieben von k6778

Essen, 12. Oktober 2018****Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat am 13. September bekannt gegeben, dass ab dem 18. September Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden können. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein muss.

Das Baukindergeld unterstützt Erstimmobilienkäufer
Das Baukindergeld unterstützt Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Dazu vergibt der Staat Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro pro Kind. Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt.

Was bedeutet „erste Immobilie“?
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.

Anspruchsberechtigt – oder wer bekommt Baukindergeld?
Die Förderung gibt es für Familien oder Alleinerziehende, die zum ersten Mal ein Haus bauen sowie ein bestehendes Gebäude oder eine Eigentumswohnung kaufen. Voraussetzung ist, dass sie die Immobilie selbst nutzen und mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren einziehen. Entscheidend ist außerdem die Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf maximal bei 75.000 Euro pro Jahr plus 15.000 Euro pro Kind liegen.

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Welche Höhe?
Mit dem Baukindergeld erhalten Familien und Alleinerziehende einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Kind unter 18 Jahren. Diese Förderung läuft maximal 10 Jahre. Insgesamt beläuft sich der Zuschuss somit auf bis zu 12.000 Euro für jedes Kind. Bedingung ist, dass das errichtete oder erworbene Wohneigentum ununterbrochen 10 Jahre für die eigenen Wohnzwecke genutzt wird.

Antragstellung
Das Baukindergeld kann ab dem 18. September ausschließlich online über die KfW Bankengruppe beantragt werden, nachdem Sie in das Wohneigentum gezogen sind.

Besonderheiten
Der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 abgeschlossen sein. Unter diesen Bedingungen kann der Antrag für das Baukindergeld bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Maßgeblich ist, dass die Antragstellung innerhalb von drei Monaten nach dem Einzug erfolgt.

„Wer das Baukindergeld in Anspruch nimmt, kann dies grundsätzlich auch mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf die kumulierte Förderung nicht die Kosten für den Neubau oder den Erwerb des Wohneigentums übersteigen“, erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

Keywords:Baukindergeld

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